
JUGENDARBEIT
Was ist ein Verein ohne Nachwuchs ?! Darum suchen wir Dich als unseren neuen Musikkollegen! Der Musikverein Wegeringhausen sucht immer junge Leute, die ein Instrument lernen wollen. Um Dir und deinen Eltern die ersten Schritte zu erleichtern und um Dir eine solide Ausbildung zu geben, haben wir mehrere Fördermodelle, mit denen Dich der Musikverein Musikverein Wegeringhausen beim erlernen Deines Instruments unterstützt
Fördermodelle
Mit den dargestellten Fördermodellen möchte der Musikverein Wegeringhausen die Jugendarbeit fördern. Die Modelle können hier im Detail nachgesehen werden. Wir freuen uns über Deine Anfrage!Modell 1
Der Schüler bzw. sein/e Erziehungsberechtigten übernehmen die Anschaffungskosten für ein Instrument bzw. die Leihgebühren oder anfallende Leasingkosten. Der Musikverein Wegeringhausen e. V. steht bei Bedarf beratend zur Seite. Der Musikverein Wegeringhausen e. V. übernimmt maximal 25% der jährlichen Unterrichtskosten. Dies gilt für den Unterricht an der Musikschule Drolshagen. Gefördert wird über maximal 5 Jahre. Die Abrechnung erfolgt jährlich nach Vorlage des Gebührenbescheids der Musikschule Drolshagen, rückwirkend nur für das Vorjahr. Sonderregelungen sind mit dem Vorstand zu treffen und bedürfen der schriftlichen Regelung. Erfolgt die musikalische Ausbildung durch einen Privatlehrer, so übernehmen zunächst die Erziehungsberechtigten die gesamten Kosten. Ein möglicher Zuschuss muss individuell mit dem Vorstand vereinbart werden. Die Höhe des Zuschuss orientiert sich an den 25% der aktuellen Unterrichtskosten, die in der Musikschule entstehen würden. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform
Modell 2
Der Musikverein Wegeringhausen e. V. stellt in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer/Musiklehrer und den/m Erziehungsberechtigten dem Nachwuchsschüler gute gebrauchte oder generalüberholte Groß-Instrumente (Großinstrumente wie Tuba, Tenorhorn oder Bariton) kostenlos zur Verfügung. Diese Großinstrumente bleiben Eigentum des Vereins. Der Musikverein Wegeringhausen e. V. übernimmt maximal 25% der jährlichen Unterrichtskosten. Dies gilt für den Unterricht an der Musikschule Drolshagen. Gefördert wird über maximal 5 Jahre. Die Abrechnung erfolgt jährlich nach Vorlage des Gebührenbescheids der Musikschule Drolshagen rückwirkend nur für das Vorjahr. Sonderregelungen sind mit dem Vorstand zu treffen und bedürfen der schriftlichen Regelung. Erfolgt die musikalische Ausbildung durch einen Privatlehrer, so übernehmen zunächst die Erziehungsberechtigten die gesamten Kosten. Ein möglicher Zuschuss muss individuell mit dem Vorstand vereinbart werden. Die Höhe des Zuschuss orientiert sich an den 25% der aktuellen Unterrichtskosten, die in der Musikschule entstehen würden. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform.
Modell 3
Der Musikverein Wegeringhausen e. V. stellt in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer/Musiklehrer und den/m Erziehungsberechtigten dem Nachwuchsschüler Klein-Instrumente (Kleininstrumente sind z.B. Flöte, Klarinette, Trompete, Flügelhorn, Tenorposaune) kostenlos zur Verfügung. Nach 5 Jahren geht das Instrument in den Besitz des Schülers bzw. seines/r Erziehungsberechtigten über. Beendet der Schüler die Ausbildung nach weniger als 5 Jahren ab, bleibt das Instrument Vereinseigentum. Sonderregelungen sind mit dem Vorstand zu treffen und bedürfen der schriftlichen Regelung. Der Schüler bzw. sein/e Erziehungsberechtigter/n übernehmen in diesem Modell die Unterrichtskosten zu 100%. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform.